Kosten für Heilmassagen werden auf Antrag bei der Krankenkasse teilweise rückerstattet (Wahlarztmodus).
Zusatzversicherungen erstatten darüber hinaus bis zu 100 % des Honorars.
So funktioniert die Abwicklung:
- Verschreibung vom Arzt (Verordnung von 10x Heilmassagen oder Lymphdrainagen).
- Bestätigung durch die Krankenkasse.
- Du kommst mit der genehmigten Verordnung zu mir und erhältst nach den Behandlungen eine Rechnung über den Gesamtbetrag.
- Die Rechnung und die Verordnung sendest du an die Krankenkasse und bekommst den Kostenzuschuss rückerstattet.